Wichtige Infos und Hilfsmöglichkeiten für Vereine in Zeiten von Corona-Lockerungen

Nach dem vollständigen Lock-Down in Folge des Corona-Viruses gibt es nun langsame Lockerungen. Auch für Vereine bringt dies viele Fragen mit sich. Gern leite ich Ihnen / euch interessante Informationen weiter. Teile davon sind dem empfehlenswerten Newsletter von Omnibus entnommen, der viele Vereine bereits erreicht.

 Schließung von Einrichtungen, Sportbetrieb (2) „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand untersagt. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Der Sportbetrieb ist gestattet zur Vorbereitung auf und die Abnahme von Einstellungstest, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist. Zuschauer sind nicht gestattet.
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, vom 27. März 2020
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 2:  Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie:
5 Vereine und Stiftungen
  (1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.
  (2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,

  1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder
  2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.

(3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.
Erläuterungen eines Rechtsanwalts dazu:
www.cmshs-bloggt.de/rechtsthemen/coronavirus-handlungsempfehlungen-fuer-unternehmen/stiftungen-und-vereine-in-der-corona-krise/  

Derzeit gibt es zahlreiche ehrenamtliche Projekte und Initiativen, die sich an ältere, erkrankte oder Menschen in Quarantäne richten. Dazu gibt es folgende versicherungstechnische Hinweise:

Wenn ehrenamtlich Aktive sich im Auftrag bzw. in Trägerschaft der Kommune engagieren, so genießen sie in der Regel auch den kommunalen Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz. Es ist aber sinnvoll, diese Frage vor Ort zu stellen und zu klären.

Wohlfahrtsverbände und andere Großorganisationen haben für ihre Engagierten in der Regel eigene Versicherungen abgeschlossen, die im Schadensfall greifen. Es empfiehlt sich jedoch auch hier nachzufragen, um für alle Beteiligte Klarheit über den Versicherungsschutz herzustellen.

Aber auch wer sich unabhängig von der Kommune oder einer Trägerorganisation in Zeiten von Corona für seine Nachbarn engagiert und für sie einkauft, hat Anspruch auf Leistungen des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes. Dies gilt für die vielerorts neu entstehenden, selbstorganisierten Initiativen, aber auch für privat organisierte Unterstützungsdienste für andere Haushalte. Die Unfallkasse Hessen hat mit Stand vom 25.03.2020 ein Informationsblatt für Helfende während der Corona-Situation erstellt: https://www.ukh.de/fileadmin/ukh.de/Merkblaetter/2020/UKH_Merkblatt_Hilfe-waehrend-Corona.pdf.

Darüber hinaus sind freiwillige Helferinnen und Helfer über den Sammelvertrag des Landes Hessen haftpflichtversichert, sofern keine vorrangigen Versicherungen bestehen.

Auf https://www.gemeinsam-aktiv.de/ratgeber-und-fortbildung finden Sie weitere Informationen zum Versicherungsschutz.

Die aktuelle Verordnung des Landes Hessen zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) vom 7. Mai 2020.

Insbesondere § 5 dürfte hier von Interesse sein.

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/leseafassung_cokobev.pdf

Räumliche Hilfe – Öffentliche Gebäude als Vereinstreffpunkt nutzen

Um notwendige Sitzungen mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand abhalten zu können, bietet die Stadt an, das Hochzeitshaus zu nutzen.

Um notwendige Sitzungen mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand abhalten zu können, gibt es folgende Möglichkeiten öffentliche Gebäude im Stadtgebiet zu nutzen:

Nutzung öffentlicher Räume in Bad Sooden-Allendorf in Zeiten von Corona

Ort

Raumgröße in m²

Personenzahl sitzend (5 m² pro Person*)

Personenzahl stehend (10 m² pro Person*)

Hochzeitshaus großer Saal

125

25

12

Hochzeitshaus kleiner Saal

78

15

7

Seniorentagesstätte Saal

88

17

8

Hochzeitshaus Fraktionszimmer

46

9

4

DGH Kleinvach Saal

85

17

8

DGH Dudenrode Saal

105

21

10

Oberrieden Turnhalle

200

40

20

DGH Oberrieden

75

15

7

DGH Ellershausen Saal

90

18

9

DGH Kammerbach Saal

53

10

5

DGH Orferode großer Saal

100

20

10

DGH Orferode kleiner Saal

50

10

5

DGH Hilgershausen großer Saal

93

18

9

*Gemäß Verordnung vom 08.05.2020



Finanzielle Soforthilfe für Vereine:

Soforthilfe für Vereine
Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“
Das Land Hessen startet ab 1. Mai mit einem neuen Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern. Je nach Situation bis zu 10.000 € finanzielle Unterstützung.
Laut der entsprechenden Richtlinie können Mittel beantragt werden, beispielsweise für: Nachwuchsarbeit, Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten), Instandhaltungen, Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.).
Alle 41.000 gemeinnützigen Vereine sind antragsberechtigt. Gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, richten ihre Anfragen an die E-Mail-Adresse corona-vereinshilfe@sport.hessen.de.
Aus dem Bereich Kultur können Vereine ihre Anträge beim
Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter
corona-vereinshilfe@hmwk.hessen.de stellen.
Vereine im Bereich Naturschutz u.ä. stellen ihre Anträge beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: corona-vereinshilfe@umwelt.hessen.de.
Zuständig für Anträge sozialer Vereine wie z.B. Opferhilfe, Hospizdienste und -initiativen, Flüchtlingshilfe, Nachbarschaftshilfe und Landfrauen sowie Dach- und Fachverbände der Kindertagesbetreuung ist das Hessische Ministerium für Soziales corona-vereinshilfe@hsm.hessen.de.
Die Pressemeldung mit Richtlinie und Antragsformular finden Sie auf:
www.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderprogramm-zur-weiterfuehrung-der-vereins-und-kulturarbeit

Persönliche Hilfe in Bad Sooden-Allendorf

Mit dem Look-Down der Corona-Pandemie gehen leider häufig Kurzarbeit und wegfallende (Neben-)Jobs einher. Dies kann zu finanziellen Engpässen in Haushalten führen. Da man sich in Vereinen häufig auch gut kennt, möchten wir an dieser Stelle auf zwei lokale Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam machen, die Sie gern weitergeben können:

Lebensmittelausgabe

Die Lebensmittelausgabe vom Verein „Gemeinsam gegen Not“ findet am Seniorentreffpunkt, Rathofstraße 2, Stadtteil Allendorf, DONNERSTAGS, von 14 bis 15:30 Uhr statt.

https://www.hna.de/lokales/witzenhausen/bad-sooden-allendorf-ort83103/buerger-und-maerkte-spenden-in-bad-sooden-allendorf-lebensmittel-13635455.html

Warmes Mittagessen

Aktuell gibt es samstags KEIN warmes Mittagessen mehr!

https://www.hna.de/lokales/witzenhausen/bad-sooden-allendorf-ort83103/hilfe-in-corona-zeiten-warme-mahlzeit-fuer-beduerftige-in-bad-sooden-allendorf-13757346.html

Anmeldungen bis Do. per E-Mail an seelenfutter@drk-bsa.de oder unter Tel. 0 56 52/ 95 85-324 bzw. 0 56 52/95 85-325

Sorgentelefon- und Krisentelefone innerhalb der Stadt

  • Sorgen- und Krisentelefon des Sozialbüros Bad Sooden-Allendorf Annette Ruske-Wolf 05652 9585-325 a.ruske-wolf@bad-sooden-allendorf.de Mo-Fr 09:00-15:00 Uhr
  • Seniorentelefon in den Zeiten MONTAG bis MITTWOCH, 12:00 bis 15:00 Uhr. Ebenso gibt es das Angebot von Hausbesuchen nach Absprache und die Möglichkeit einer persönlichen Einzelberatung vor Ort. Kontakt: Alexandra Kobusch, Telefon: 05652-9585324, Mail: a.kobusch@bad-sooden-allendorf.de
  • Sorgentelefon gegen Einsamkeit Aktion von Sozialkreis, Kirche und DRK Silvia Groß 0163 337 59 51 täglich 10:00-15:00 Uhr

Einkaufsservice

Zudem bieten das Familienzentrum, das Second Home sowie das Kirchspiel Oberrieden einen Einkaufsservice oder Apothekengänge für Menschen der Risikogruppe an, die aktuell ihr Haus nicht verlassen wollen / können.

Kontakt:

FamilienZentrum BSA e.V. 05652 / 91 72 65 familienzentrum-bsa@gmx.de

Wohngruppe „Second Home“ 05652 / 927 89 00

Kirchspiel Oberrieden: 05542 / 16 15

Angebote des Sozialkreises BSA e.V.

Nachbarschaftshilfe

  • Sprechstunden im Städt. Seniorentreffpunkt entfallen bis auf Weiteres
    Treffen nach Terminabsprache möglich
    tel. Erreichbarkeit Mo – Fr 10.00 – 15.00 unter 0163 3375 951
  • Sorgentelefon
    tel. Erreichbarkeit Mo – Fr 10.00 – 15.00 unter 0163 3375 951
  • Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen (Aktion Mensch)
    Treffen nach Terminabsprache
    tel. Erreichbarkeit Mo – Fr 10.00 – 15.00 unter 0163 3375 951
  • Begleit- und Fahrdienste (Impfzentrum, Arztbesuche, u.a.)
    nach Absprache
    tel. Erreichbarkeit Mo – Fr 10.00 – 15.00 unter 0163 3375 951

Stöberstuben

Rhenanusschule, Huhngraben, unterer Schulhof
Annahme und Abgabe von Kleidung, Schuhen, Hauswäsche u.a.
Öffnungszeiten bitte erfragen unter 0179 7494 857
Abgabe von Möbeln (nur telefonisch, nicht vor Ort) unter 0179 7494 857

Café International

z.Zt. geschlossen
Beratung und Hilfe für Geflüchtete und Einheimische
Treffen nach Terminabsprache möglich unter 0178 9383 708

Angebote im FamilienZentrum BSA e.V. (Stand Mai 2021)

  • „Familiensprechstunde“
    Das FAZ bietet im Zweiersetting professionelle Beratungsgespräche für Interessierte und Ratsuchende an. Themen können sein: Erziehungsherausforderungen, Beziehungskrisen, Erkrankungen, Wohnungssuche, finanzielle Nöte, oder auch einfach nur Kontaktsuche, Familienberatung, oder das Leben mit ein, zwei, drei vier vielen Kinder. Oder vielleicht bist Du auch neu in BSA und suchst Anschluss? Melde Dich einfach bei uns, wir freuen uns auf Dich und Sie! Im Büro können dafür Gespräche vereinbart werden. Termine bis zu den Sommerferien sind: jeden 2. Freitag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr 28.05./11.06./25.06./09.07.
    Projektleitung und Kontakt: Christine Granzow
    Telefon: 05652/917265
  • Professionelle Beratung und Begleitung durch unsere Kooperationspartner*innen:
    Für die Frauenberatungsstelle durch den Verein „Frauen für Frauen-Frauen für Kinder“, für die berufsberatende Begleitung der VHS , die Sozialarbeiterin des Jugendamtes und die Frühförder- und Beratungsstelle Diakonie Werra-Meissner gibt es die Möglichkeit, unkompliziert die Räumlichkeiten des FAZs zu nutzen, um Familien und/oder Frauen/Väter und Eltern aus BSA hierhin einzuladen. Termine können mit den jeweiligen Institutionen vereinbart werden.
  • In den zweimal-wöchentlichen Treffpunkten für Mutter-Vater-Kind DropIn I „Elterncafé“ und II „Das kleine Wunderland“ werden wöchentlich eine Familie pro Projektleiterin eingeladen, um hier den Kontakt herzustellen und nach und nach die Familien wieder an das FAZ anzubinden.
    Projektleitung und Kontakt: Amelie S. Neuenroth, Luisa Lauer und Zarina Sediqui
    Telefon: 05652/917265
  • Neues Angebot: für junge Familien: „Walk and Talk“ (ehem. Krabbelgruppe). Bis zu 6 Familien plus Leitung treffen sich zum kleinen Spaziergang mit ihren Kleinkindern Somit soll erreicht werden, dass die Eltern in einen niedrigschwelligen Austausch kommen, aber die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gewahrt bleiben können. Wir sind gespannt, wie das Angebot wahrgenommen wird. Start ist am 09. Juni. Die Gruppe findet dann wöchentlich statt am Mittwoch, Beginn: 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr.
    Projektleitung und Kontakt: Franziska Otto
    Telefon: 05652/917265
  • Neues Projekt: „Hilfe, Formulare!“
    Wer kennt das nicht? Du sollst einen Antrag ausfüllen oder ein Formular, und weißt nicht so genau, wie das geht? Wir helfen Dir! Für jeden 1. Donnerstag im Monat kannst du dir im Familien Zentrum einen Termin holen und Dir beim Ausfüllen Deines Antrages (Wohngeld, ALGII, Rundfunkgebührenbefreiung, etc.) Unterstützung holen. Termine sind: 10.06./1.07./05.08.
    Anmeldung über unser Büro bis Dienstag vorher: 05652/917265
    Projektleitung und Kontakt: Laura Remmler

Ein Projekt der Evangelischen Familienbildungsstätte gegen Einsamkeit. Infos unter: https://www.fbs-werra-meissner.de/omnibus/mitmachen/

Weitere aktuelle Informationen rund um die Vereinsarbeit gibt es unter:

https://www.gemeinsam-aktiv.de/Engagement-und-Coronahilfe

https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/#c4685